AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Erbringung von Dienstleistungen von Amoreal GmbH, https://debt-match.com/, Mittelweg 158b, 20148 Hamburg, E-Mail: help@debt-match.com (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.

1.2 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

1.3 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente, Leistungsbeschreibungen, Preisangaben oder individuelle Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber Vertragsbestandteil geworden sind, gehen diese bei Widersprüchen den vorliegenden AGB vor.

1.4 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt der Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 Betrieb der Plattform

Der Auftragnehmer betreibt unter der Domain https://debt-match.com/ eine Online-Matching-Plattform für gewerbliche Immobilien-, Unternehmens- und Projektfinanzierungen (nachfolgend „Plattform“).

Die Plattform ermöglicht registrierten gewerblichen Finanzierungsuchenden (nachfolgend „Auftraggeber“), Finanzierungsanfragen für konkrete Vorhaben einzustellen und diese potenziellen gewerblichen Finanzierungspartnern zugänglich zu machen.

Eine Finanzierungsanfrage bezieht sich jeweils auf ein bestimmtes Projekt und eine bestimmte Darlehensart. Als Darlehensarten gelten sämtliche auf der Plattform angebotenen oder auswählbaren Finanzierungsformen.

Mehrere Finanzierungsanfragen können demselben Projekt zugeordnet werden, sofern unterschiedliche Darlehensarten angefragt werden.

Mit der Annahme und Bereitstellung einer Finanzierungsanfrage durch den Auftragnehmer kommt das Vertragsverhältnis für die betreffende Finanzierungsanfrage zustande. Die Registrierung, die Nutzung der Plattform, das Einstellen der Finanzierungsanfrage und die Generierung von Matches sind kostenfrei. Die Vertragslaufzeit für die betreffende Finanzierungsanfrage beginnt mit deren Annahme und Bereitstellung und beträgt 12 Monate.

2.2 Prüfung und Bereitstellung von Finanzierungsanfragen

Der Auftragnehmer kann die vom Auftraggeber eingestellten Finanzierungsanfragen vor deren Bereitstellung für Finanzierungspartner auf offensichtliche Unplausibilitäten, missbräuchliche Inhalte, Fake-Projekte und sonstige erkennbare Auffälligkeiten prüfen.

Diese Prüfung dient insbesondere der Qualitätssicherung der Plattform und dem Schutz der teilnehmenden Finanzierungspartner.

Die Prüfung stellt keine umfassende wirtschaftliche, rechtliche, technische, steuerliche oder finanzielle Prüfung des Projekts dar.

Insbesondere übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr dafür, dass die vom Auftraggeber bereitgestellten Angaben vollständig, richtig, wirtschaftlich tragfähig oder finanzierbar sind.

Nach Abschluss einer solchen Prüfung kann der Auftragnehmer eine Zusammenfassung der jeweiligen Finanzierungsanfrage (nachfolgend „Projektzusammenfassung“) registrierten Finanzierungspartnern zur Prüfung zur Verfügung stellen.

2.3 Matching und Entstehung eines Matches

Ein „Match“ entsteht, wenn ein Finanzierungspartner nach Erhalt einer vom Auftragnehmer bereitgestellten Projektzusammenfassung über die Plattform ausdrücklich die Funktion „Ich habe Interesse“ oder eine funktional gleichwertige Funktion betätigt und damit sein konkretes Interesse an der betreffenden Finanzierungsanfrage bekundet.

Nach Entstehung eines Matches erhält der Auftraggeber über die Plattform einen entsprechenden Hinweis.

Die Identität und die Kontaktdaten des interessierten Finanzierungspartners werden dem Auftraggeber zunächst nicht offengelegt.

Für eine Finanzierungsanfrage können mehrere Matches mit unterschiedlichen Finanzierungspartnern entstehen. Das bloße Vorliegen eines oder mehrerer Matches begründet keine zusätzliche Zahlungspflicht des Auftraggebers.

2.4 Kostenpflichtige Freischaltung

Die Freischaltung der Identität und der Kontaktdaten eines oder mehrerer interessierter Finanzierungspartner erfolgt ausschließlich auf ausdrücklichen Auftrag des Auftraggebers.

Die kostenpflichtige Freischaltung interessierter Finanzierungspartner stellt einen gesonderten kostenpflichtigen Auftrag des Auftraggebers im Zusammenhang mit der jeweiligen Finanzierungsanfrage dar.

Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, eine Freischaltung vorzunehmen. Nimmt der Auftraggeber keine kostenpflichtige Freischaltung vor, entstehen ihm aus dem bloßen Vorliegen eines Matches keine Kosten.

Die konkrete Vergütung für die Freischaltung wird dem Auftraggeber vor Abschluss des kostenpflichtigen Bestell- bzw. Zahlungsvorgangs angezeigt.

2.5 Umfang der kostenpflichtigen Leistung

Die kostenpflichtige Leistung des Auftragnehmers besteht in der Freischaltung bzw. Übermittlung der für die Kontaktaufnahme vorgesehenen Identitäts- und Kontaktdaten der interessierten Finanzierungspartner.

Die vereinbarte Vergütung gilt für die betreffende Finanzierungsanfrage. Nach erfolgter Zahlung entstehen für weitere Matches innerhalb derselben Finanzierungsanfrage keine zusätzlichen Kosten.

Die Freischaltung von Finanzierungspartnern für eine Finanzierungsanfrage begründet keine Freischaltung oder sonstige kostenpflichtige Leistung für andere Finanzierungsanfragen des Auftraggebers. Dies gilt insbesondere für weitere Darlehensarten desselben Projekts sowie für Finanzierungsanfragen zu anderen Projekten.

Mit der Freischaltung ist keine Zusage verbunden, dass der Finanzierungspartner tatsächlich Kontakt aufnimmt, ein Finanzierungsangebot abgibt oder eine Finanzierung abschließt.

2.6 Keine Garantie eines Finanzierungserfolgs

Der Auftragnehmer schuldet weder das Zustandekommen eines Matches noch die Abgabe eines Finanzierungsangebots oder den Abschluss eines Finanzierungsvertrages.

Die Entscheidung, ob und unter welchen Bedingungen ein Finanzierungspartner eine Finanzierung anbietet, trifft ausschließlich der jeweilige Finanzierungspartner.

Sämtliche weiteren Gespräche, Prüfungen, Verhandlungen und gegebenenfalls der Abschluss eines Finanzierungsvertrages erfolgen ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Finanzierungspartner.

2.7 Keine Finanzierungsberatung

Der Auftragnehmer erbringt keine individuelle Finanzierungsberatung, Anlageberatung, Rechtsberatung oder Steuerberatung.

Der Auftragnehmer ist nicht Darlehensgeber und trifft keine Entscheidung über die Gewährung einer Finanzierung.

Der Auftragnehmer übernimmt insbesondere keine Garantie für bestimmte Finanzierungsbedingungen oder den erfolgreichen Abschluss einer Finanzierung.

3. Registrierung und Nutzung

3.1 Die Nutzung der Plattform setzt eine Registrierung voraus.

3.2 Die Registrierung, die Nutzung der Plattform, das Einstellen von Finanzierungsanfragen und die Generierung von Matches sind kostenfrei.

3.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Registrierung und Nutzung der Plattform vollständige, zutreffende und aktuelle Angaben zu machen.

3.4 Der Auftraggeber darf die Plattform ausschließlich für rechtmäßige geschäftliche Zwecke nutzen.

3.5 Der Auftraggeber darf insbesondere keine fingierten, bewusst falschen, missbräuchlichen oder rechtswidrigen Finanzierungsanfragen einstellen.

3.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Registrierungen abzulehnen, Finanzierungsanfragen nicht bereitzustellen oder Nutzerkonten vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht. Die Beendigung oder Deaktivierung einer einzelnen Finanzierungsanfrage lässt das Nutzerkonto und andere Finanzierungsanfragen des Auftraggebers unberührt, soweit nicht ein gesonderter Grund für eine Einschränkung oder Beendigung des Nutzerkontos besteht.

4. Vergütung und Freischaltung

4.1 Für die vom Auftraggeber ausdrücklich beauftragte Freischaltung eines oder mehrerer interessierter Finanzierungspartner im Zusammenhang mit einer konkreten Finanzierungsanfrage fällt eine einmalige Vergütung an. Die jeweils geltende Vergütung wird dem Auftraggeber vor Abschluss des kostenpflichtigen Bestell- bzw. Zahlungsvorgangs eindeutig angezeigt.

4.2 Eine Finanzierungsanfrage bezieht sich jeweils auf ein bestimmtes Projekt und eine bestimmte Darlehensart. Für jede weitere Darlehensart innerhalb desselben Projekts wird eine eigenständige Finanzierungsanfrage begründet. Gleiches gilt für Finanzierungsanfragen zu weiteren Projekten.

4.3 Die Vergütung fällt für die jeweilige Finanzierungsanfrage an, sobald der Auftraggeber die Freischaltung eines interessierten Finanzierungspartners für diese Finanzierungsanfrage ausdrücklich beauftragt.

4.4 Die Vergütung versteht sich als Nettobetrag. Eine gegebenenfalls gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet bzw. nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften behandelt.

4.5 Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Abrechnung ohne deutsche Umsatzsteuer, insbesondere aufgrund der Steuerschuldnerschaft des Auftraggebers, vorliegen, erfolgt die Abrechnung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.

4.6 Der kostenpflichtige Auftrag zur Freischaltung eines Matches kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber den hierfür vorgesehenen kostenpflichtigen Bestell- bzw. Zahlungsvorgang ausdrücklich abschließt.

4.7 Vor Abschluss des kostenpflichtigen Bestell- bzw. Zahlungsvorgangs werden dem Auftraggeber insbesondere die für die jeweilige Finanzierungsanfrage geltende Vergütung sowie die gegebenenfalls zusätzlich geschuldete Umsatzsteuer bzw. deren umsatzsteuerliche Behandlung angezeigt.

4.8 Die Zahlung erfolgt über das im jeweiligen Freischaltungsvorgang angebotene Zahlungsverfahren. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Identität und die Kontaktdaten der interessierten Finanzierungspartner erst nach vollständigem Zahlungseingang freizuschalten oder zu übermitteln.

4.9 Mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung ist die kostenpflichtige Leistung des Auftragnehmers für die betreffende Finanzierungsanfrage abgegolten. Eine zusätzliche erfolgsabhängige Vergütung für den späteren Abschluss eines Finanzierungsvertrages fällt nicht an.

4.10 Für eine Finanzierungsanfrage können beliebig viele Matches mit unterschiedlichen Finanzierungspartnern entstehen. Nach Zahlung der vereinbarten Vergütung entstehen für weitere Matches innerhalb derselben Finanzierungsanfrage keine zusätzlichen Kosten.

4.11 Die Freischaltung von Finanzierungspartnern für eine Finanzierungsanfrage begründet keine Freischaltung oder sonstige kostenpflichtige Leistung für andere Finanzierungsanfragen des Auftraggebers. Dies gilt insbesondere für weitere Darlehensarten desselben Projekts sowie für Finanzierungsanfragen zu anderen Projekten.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle zur Nutzung der Plattform erforderlichen Informationen vollständig, wahrheitsgemäß und aktuell zur Verfügung.

5.2 Der Auftraggeber darf nur tatsächliche und rechtlich zulässige Finanzierungsanfragen einstellen.

5.3 Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, keine bewusst falschen oder irreführenden Angaben zu Projekt, Objekt, Unternehmen, Finanzierungsbedarf oder wirtschaftlichen Verhältnissen zu machen.

5.4 Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, die über die Plattform erhaltenen Informationen und Kontakte eigenverantwortlich zu prüfen.

6. Umgang mit Kontaktdaten und Informationen

6.1 Die über die Plattform freigeschalteten Kontaktdaten und Informationen dürfen vom Auftraggeber ausschließlich im Zusammenhang mit der jeweiligen Finanzierungsanbahnung verwendet werden.

6.2 Der Auftraggeber hat die erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten.

6.3 Eine Weitergabe der Kontaktdaten an Dritte zu anderen als den vertragsgemäßen Zwecken ist nicht gestattet, soweit dem keine gesetzliche Verpflichtung oder ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen zugrunde liegt.

7. Haftung / Freistellung

7.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist, oder aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung.

7.2 Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Absatz eine unbeschränkte Haftung besteht.

7.3 Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

7.4 Der Auftragnehmer übernimmt insbesondere keine Gewähr dafür, dass:

  • ein Finanzierungspartner tatsächlich eine Finanzierung anbietet,
  • ein Finanzierungspartner bestimmte Finanzierungskonditionen anbietet,
  • ein Finanzierungspartner nach der Freischaltung tatsächlich Kontakt aufnimmt,
  • die vom Finanzierungspartner bereitgestellten Informationen vollständig oder richtig sind,
  • Verhandlungen erfolgreich verlaufen oder
  • ein Finanzierungsvertrag zustande kommt.

7.5 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf einem schuldhaften Verstoß des Auftraggebers gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht beruhen.

7.6 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

8. Verfügbarkeit der Plattform

8.1 Der Auftragnehmer bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Plattform.

8.2 Ein Anspruch auf eine jederzeitige und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit besteht nicht.

8.3 Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, technischen Störungen, Ausfällen von Drittanbietern oder Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers auftreten.

9. Technische Dienstleister

Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur technischen Bereitstellung und Durchführung einzelner Funktionen der Plattform externer Dienstleister zu bedienen.

Die Beauftragung solcher Dienstleister begründet grundsätzlich kein Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen technischen Dienstleister.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch eingesetzte Dienstleister ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

10. Vertraulichkeit und Datenschutz

10.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und der auf der Plattform veröffentlichten Datenschutzerklärung.

10.2 Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Nutzung der Plattform bekannt werden, vertraulich zu behandeln.

10.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften bei der Verarbeitung der über die Plattform erhaltenen Daten einzuhalten.

11. Vertragsdauer und Beendigung

11.1 Das Vertragsverhältnis wird jeweils für eine konkrete Finanzierungsanfrage geschlossen. Eine Finanzierungsanfrage bezieht sich jeweils auf ein bestimmtes Projekt und eine bestimmte Darlehensart.

11.2 Die Vertragslaufzeit für die jeweilige Finanzierungsanfrage beträgt 12 Monate und beginnt mit der Annahme und Bereitstellung der Finanzierungsanfrage durch den Auftragnehmer. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit endet das Vertragsverhältnis für die betreffende Finanzierungsanfrage automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine kostenpflichtige Freischaltung eines oder mehrerer Matches hat keinen Einfluss auf den Beginn oder die Dauer der Vertragslaufzeit.

11.3 Der Auftraggeber kann eine einzelne Finanzierungsanfrage jederzeit in Textform beenden. Die Beendigung einer Finanzierungsanfrage hat keinen Einfluss auf das Nutzerkonto oder auf andere Finanzierungsanfragen des Auftraggebers.

11.4 Der Auftragnehmer kann eine einzelne Finanzierungsanfrage aus sachlichem Grund vorzeitig beenden oder deaktivieren. Das Recht zur außerordentlichen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11.5 Nach Ablauf oder Beendigung der Vertragslaufzeit ist der Auftragnehmer berechtigt, die betreffende Finanzierungsanfrage zu deaktivieren und von der Plattform zu entfernen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungs- oder Nachweispflichten entgegenstehen.

11.6 Die Beendigung oder Deaktivierung einer einzelnen Finanzierungsanfrage lässt das Nutzerkonto sowie andere bestehende Finanzierungsanfragen und Vertragsverhältnisse des Auftraggebers unberührt.

11.7 Bereits beauftragte kostenpflichtige Freischaltungen und bereits entstandene Zahlungsansprüche bleiben von der Beendigung der jeweiligen Finanzierungsanfrage unberührt.

11.8 Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und berechtigte Interessen des Auftragnehmers an einer weiteren Speicherung bleiben von der Beendigung der jeweiligen Finanzierungsanfrage unberührt.

12. Änderungen der Plattform

12.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die technischen Funktionen und den technischen Aufbau der Plattform weiterzuentwickeln, zu ändern oder anzupassen, soweit dadurch der wesentliche Vertragszweck nicht beeinträchtigt wird.

12.2 Änderungen können insbesondere aufgrund technischer Entwicklungen, Sicherheitsanforderungen, gesetzlicher Vorgaben oder Änderungen eingesetzter technischer Systeme erforderlich sein.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.2 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist – soweit gesetzlich zulässig – Hamburg Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.

Ausschließliche gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

13.3 Zwingende gesetzliche Vorschriften des Staates, in dem der Auftraggeber seinen Sitz hat, bleiben unberührt, soweit diese trotz der getroffenen Rechtswahl zwingend anwendbar sind.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

14.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen unterstützen und insbesondere die hierfür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.

15. Informationen zur Verbraucherschlichtung

Der Auftragnehmer ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.